Geschäftsbedingungen

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„Cilento Ferienwohnungen und mehr …“, Inh. Edith Heindl (im folgenden „Cilento“) bietet Ihnen ein sorgfältig zusammengestelltes und geprüftes Angebot von Unterkünften und ergänzenden Leistungen im Gebiet Cilento. Im Regelfall kommt zwischen Cilento und Ihnen dabei ein Reisevertrag zustande, teilweise tritt Cilento auch als Vermittler auf.

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I. Vermittlung von fremden Leistungen

1. Vermittelt Cilento ausdrücklich im fremden Namen Programme anderer Reiseveranstalter oder einzelne Leistungen, z. B. Flüge, Mietwagen, etc., so schuldet Cilento nur ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Leistung selbst. Das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners.

2. In den genannten Fällen haftet Cilento nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung im vermittelten Vertrag.

II. Buchung der Reise / Vertragsschluss

1. Die Darstellung der Reiseleistungen auf der Website von Cilento stellt noch kein Vertragsangebot dar. Auch ein konkreter Reisevorschlag, den Sie auf Ihre unverbindliche Anfrage hin erhalten, ist noch kein Vertragsangebot von Cilento. Wenn Sie auf der Basis eines solchen Reisevorschlages den Buchungsauftrag erteilen (z.B. per e-mail, per Fax oder telefonisch), geben Sie damit ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages Cilento gegenüber ab. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Cilento Ihnen eine entsprechende Reisebestätigung in Textform übermittelt. An die Reiseanmeldung sind Sie bis zu dieser Annahme durch Cilento, jedoch längstens 10 Tage ab Zugang der Anmeldung gebunden.

2. Den Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB übermittelt Cilento mit der Reisebestätigung (bei Bestätigung per e-mail als Textdatei im Anhang). Sollte er fehlen, wird um umgehende Information an Cilento gebeten.

III. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung

1. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur gegen Übermittlung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten, vgl. Ziffer II. 2.

2. Bei Zugang des Sicherungsscheines bei Ihnen ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietpreises fällig. Der restliche Reisepreis ist dann 21 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt der Vertragsschluss nach dem 22. Tag vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis bei Zugang des Sicherungsscheines sofort fällig. Die Zahlungen sind für Cilento spesenfrei zu leisten.

3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.

IV. Wechsel in der Person des Reisenden / Umbuchung

Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Cilento kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei erfolgtem Eintritt haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.

V. Preisänderungen

1. Cilento ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Cilento nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Cilento nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monaten liegen.

2. Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der unter 1. genannten Preisbestandteile für die gebuchte Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reiseteilnehmer aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Reiseteilnehmer günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Cilento ist verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.

3. Cilento hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 22. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.

4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von Cilento verlangt werden, sofern Cilento diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber Cilento oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.

VI. Rücktrittskosten vor Reisebeginn

1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann Cilento wählen, ob entweder eine konkret berechnete Rücktrittentschädigung oder stattdessen eine pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend gemacht wird. Die Wahl wird mit Versand der Rechnung hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung getroffen und kann danach von Cilento nur noch mit Einverständnis des Kunden geändert werden.

2. Die pauschalierte Rücktrittsentschädigung beträgt
bis zum 90 Tag vor Reiseantritt 15 %
dann bis zum 50 Tag vor Reiseantritt 30 %
dann bis zum 30 Tag vor Reiseantritt 50 %
dann bis zum 10 Tag 70 %
ab dann 90 %

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Dem Reiseteilnehmer bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

VII. Versicherungen

Cilento empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit .Entsprechende Angebote bietet z.B. Allianz Global Assistance, Bahnhofstraße 16, D-85609 Aschheim Bei München, Tel. 0049 (0)89 62424-100,
Fax 0049 (0) 89 62424-244, www.allianz-reiseversicherung.de
E-Mail: service@allianz-assistance.de.
Bitte beachten Sie, dass solche Versicherungen in der Regel sehr zeitnah zur Buchung abgeschlossen werden müssen.

VIII. Pflichten des Reisenden

1. Der Reisende ist verpflichtet, Unterkunft und Inventar mit angemessener Sorgfalt zu behandeln. Nur den angemeldeten Personen ist das Wohnen in der Unterkunft erlaubt.

2. Das Mitbringen von Haustieren ist in einem Teil der angebotenen Unterkünfte grundsätzlich erlaubt, muss jedoch stets bei Buchung angemeldet werden. Auch bei genehmigtem Mitbringen eines Haustieres ist ein Aufenthalt des Tieres auf Sofa, Bett oder im Pool untersagt.

3. Bei unerlässlichen Instandhaltungsarbeiten ist der Reisende verpflichtet, dem Hausbesitzer oder dessen Beauftragten Zutritt zum Haus zu gewähren. Alle während des Aufenthalts durch den Reisenden verursachten Schäden sind spätestens bei Abreise an Cilento zu melden und vom Reisenden zu ersetzen, sofern es sich nicht um gewöhnliche Abnutzung handelt.

4. Eine im Reisevertrag vereinbarte Kaution wird bei Ankunft an den Hausbesitzer oder dessen Beauftragten übergeben. Ohne Hinterlegung der vereinbarten Kaution kann der Zutritt zur Ferienwohnung verweigert werden.

IX. Kündigung wegen besonderer Umstände

Cilento kann aus wichtigem Grund den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Reisenden nachhaltig gestört oder gefährdet wird, dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann und die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Zum Kündigungsausspruch gilt Ziffer XI. 2.

X. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

1. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reiseteilnehmer vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Dieser kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

2. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reiseteilnehmer bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn der Reiseveranstalter Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reiseteilnehmers geboten ist.

3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Reiseteilnehmer einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reiseteilnehmer es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

4. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

5. Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei von Cilento veranstalteten Reisen vom Reiseteilnehmer an die örtliche Vertretung von Cilento zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an Cilento direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.

XI. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

1. Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von Cilento (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Cilento anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.

2. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Cilento (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder einen sonstigen örtlichen Vertreter von Cilento ausgesprochen werden, diese sind insoweit von Cilento bevollmächtigt.

XII. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

1. Die Information über solche Bestimmungen durch Cilento bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für Angehörige des EU-Staates, in dem der Buchungsauftrag erfolgt und von dem aus der Reisevorschlag angefordert wurde. Bei abweichenden persönlichen Umständen empfiehlt sich die Nachfrage beim zuständigen Konsulat. Persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit keine besonderen Angaben gemacht werden.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Cilento wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reiseteilnehmer wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

3. Der Reiseteilnehmer sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung.

4. Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass Cilento seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten von Cilento nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.

XIII. Haftungsbeschränkungen für Cilento als Reiseveranstalter

1. Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a. ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
b. Cilento für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

2. Die Haftung von Cilento gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Teilnehmers beschränkt. Bis € 4.100,00 haftet Cilento jedoch unbeschränkt.

XIV. Anspruchstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Cilento gegenüber unter der unten angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

2. Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Für solche vertraglichen Ansprüche verbleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

XV. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung

Die Ausschreibung im Internet kann nur die zum Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen des Angebotes bleiben daher bis zu unserer Reisebestätigung vorbehalten.

XVI. Datenschutz

1. Die auf Grund der Anmeldung erfassten Daten der Teilnehmer werden ausschließlich zur Abwicklung der Buchung und zur Kundenbetreuung verwendet.
Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (ab dem 02.05.2018 gilt Art. 21 Datenschutzgrundverordnung) wird hingewiesen.
Dazu und für die Geltendmachung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 BDSG genügt eine kurze Mitteilung unter den am Ende der Bedingungen angegebenen Kontaktdaten.

XVII. Gerichtsstand

Für den Fall, dass der Reiseteilnehmer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von Cilento gegen den Reiseteilnehmer der Gerichtsstand Rosenheim vereinbart, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

XVIII. Sonstiges

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 651 ff (soweit Cilento als Reiseveranstalter tätig wird) und für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.

Unsere Kontaktdaten:

Cilento – Ferienwohnungen und mehr..
Inhaber Edith Heindl
Am Weiher 6
83052 Bruckmühl
Tel. 0049 (0)8062 7759757
E-Mail: Edith.Heindl@gmx.net
USt.ID-Nr. DE131061944

Stand: 18.07.2018